Jedes Jahr findet am 31. Mai der Weltnichtrauchertag statt. Er wurde 1987 von der Weltgesundheitsorganisation (kurz WHO) ins Leben gerufen und dient als Anlass für verschiedene Aktionen und Berichterstattungen über das Thema Rauchen. Dieses Jahr steht das Event unter dem Motto “Tabakkonsum und Herzerkrankungen”. Doch nicht nur die gesundheitlichen Folgen von Rauchen werden regelmäßig diskutiert. Viele Gemeinden stören sich auch an dem entstehen Abfall, der teilweise nicht ordnungsgemäß entsorgt wird. Das Wegwerfen von Zigarettenkippen stellt, wie auch bei anderen Abfällen, eine Ordnungswidrigkeit dar. Ob und wie hoch das Bußgeld ausfällt, ist unterschiedlich geregelt. Wir haben uns bei den Ordnungsämtern der 15 größten Städte Deutschlands über die Höhe informiert.
Raucher-Index: Bußgelder für das Wegwerfen von Zigarettenkippen
Quelle: Anfrage bei den jeweiligen Ordnungsämtern
Stadt | Bußgeld | Bemerkung |
---|---|---|
Berlin | 20-35 € | |
München | 55 € | Bezogen auf eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld; Bußgeldrahmen von 5 -1.000 € |
Köln | 35 € | |
Frankfurt am Main | 30 € | |
Stuttgart | 20 € | zuzüglich Verwaltungsgebühren |
Düsseldorf | 10 € | |
Dortmund | 15 € | |
Essen | 25 € | zuzüglich 28,50€ Verwaltungsgebühr |
Leipzig | 20 € | |
Bremen | 20 € | Bei nicht fristgerechter Zahlung: 48,50 € |
Dresden | 10 € | Die Preisspanne geht bis 100.000 € |
Hannover | 10 € | |
Nürnberg | 15 -35 € | |
Duisburg | 20 € | |
Hamburg | k.A. |
Bei den Bußgeldern haben die Ordnungsämter meist einen relativ großen Spielraum zur Verfügung. Die Höhe der Strafe bzw. der Verwarnung hängt unter anderem von der Schwere der Verschmutzung ab. Es macht einen Unterschied, ob nur eine Zigarette oder ein ganzer Aschenbecher auf den Boden geworfen wird. Auch der Ort der Verschmutzung kann das Bußgeld beeinflussen. Da beispielsweise eine Grünfläche deutlich schwerer zu reinigen ist, als eine Straße, kann es durchaus höher ausfallen.
In diesen deutschen Städten müsst ihr besonders tief in die Tasche greifen
Beim unachtsamen Wegwerfen einer Zigarettenkippe kann in München eine Ordnungswidrigkeit nach § 3 Abs. 1 Reinhaltungsverordnung i.V.m. Art. 66 Nr. 5 BayStrWG (Bayerisches Straßen- und Wegegesetz) enstehen. Der Bußgeldrahmen hierfür ist recht weit gefasst, er reicht von 5 -1.000 € . Eine Zuwiderhandlung wird je nach Einzelfall mit einer mündlichen Verwarnung ohne Verwarnungsgeld, einer schriftlichen Verwarnung mit Verwarnungsgeld bis zu 55 € oder einem Bußgeld geahndet.
Auch in Köln fällt ein ordentliches Bußgeld von 35€ an. Online kann auch eine Liste mit einer Übersicht über weiterer Bußgelder eingesehen werden.
In Frankfurt stellt das Wegwerfen von Zigarettenstummeln einen Verstoß nach § 9 Abs. 5 der Frankfurter Abfallsatzung dar. Das stellt widerrum eine Ordnungswidrigkeit nach§ 23 Abs. 1 Nr. 11 der Abfallsatzung dar und wird mit einem Verwarngeld von 30 € geahndet.
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