Reiseversicherungen: Welche sind wirklich sinnvoll?

Urlaubsplanung macht Spaß. Beim Aussuchen von Reisezielen, Unterkünften und Unternehmungen kommt schon richtig Vorfreude auf. Dabei wird schnell vergessen, dass vor oder während eines Urlaubs auch Situationen auftreten können, die den Antritt der Reise unmöglich machen oder dazu führen, dass die Reise frühzeitig abgebrochen werden muss. In solchen Fällen können Reiseversicherungen hilfreich sein. Wir stellen euch die wichtigsten Versicherungen vor und haben mit einem Versicherungsexperten der HanseMerkur gesprochen. 

Welche Reiseversicherung brauche ich wirklich?

Gute Frage! Die Antwort darauf ist nicht so ohne weiteres zu beantworten. Es kommt wesentlich darauf an, wohin ihr reist und welchen Versicherungsschutz ihr sowieso schon habt. So ist beispielsweise das Reisegepäck häufig schon in der Hausratsversicherung abgedeckt. Besonders in Bezug auf den Krankheitsschutz kann es dagegen durchaus sinnvoll und möglicherweise sogar absolut erforderlich sein, eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen. Hier erfahrt ihr mehr über die gängigsten Reiseversicherungen und was ihr dabei beachten müsst.

Inhaltsverzeichnis:


Die Reiserücktrittversicherung

Der häufigste Grund, warum eine geplante Reise nicht angetreten werden kann, ist der Krankheitsfall. Zum Verdruss, den man dann sowieso schon hat, kommen in der Regel Stornogebühren für die abgesagte Reise oben drauf. Also noch mehr Verdruss. Eine Reiserücktrittsversicherung kann in diesem Fall hilfreich sein.

Welche Kosten und in welchen Fällen übernimmt die Versicherung?

Die Stornokosten für eine abgesagte Reise können zwischen bis zu 90 Prozent des Gesamtpreises liegen. In der Regel gelten gestaffelte Stornosätze. Je kürzer vor der Reise storniert wird, desto teurer wird es. Mit einer Reiserücktrittsversicherung könnt ihr in bestimmten Fällen die Stornogebühren ganz oder teilweise von der Versicherung zurückbekommen.

Allerdings ist nicht jeder Grund für eine Reisestornierung durch die Reiseversicherung abgedeckt. Wenn ihr plötzlich einfach keine Lust mehr habt oder lieber woanders hinfahren wollt, ist das kein versicherungsrelevanter Fall. Meistens sind folgende Stornierungsgründe abgedeckt:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Tod von Angehörigen oder Mitreisenden
  • Schäden am Eigentum (z.B. Brand im eigenen Haus)
  • Verlust der Arbeitsstelle oder ein Arbeitsplatzwechsel
  • Bei manchen Anbietern sind noch weitere Fälle versichert, beispielsweise Komplikationen während einer Schwangerschaft.

Welche Fälle versichert sind und wie viel erstattet wird, steht im Kleingedruckten des Versicherungsvertrags (Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Worin unterscheiden sich Reiserücktrittsversicherungen?

Für Reiserücktrittsversicherungen gibt es unterschiedliche Angebotsgruppen. Ihr könnt nur eine einzelne Reise versichern (Einzelvertrag) oder einen Jahresvertrag abschließen, mit dem alle Reisen im Vertragszeitraum abgedeckt sind. Wenn ihr als Familie verreist, ist eine Familienversicherung häufig günstiger als die Versicherung für Einzelpersonen. Der Preis für die Versicherung ist auch abhängig vom Reisepreis. Meistens gibt es eine Staffelung (500 €, 1.000 €, 1.500 €, 3.000 € usw.). Außerdem habt ihr die Wahl zwischen Policen mit oder ohne Selbstbeteiligung. Manche Versicherungsunternehmen beziehen auch das Alter in ihre Preisgestaltung mit ein. Ältere Menschen zahlen hier einen höheren Versicherungsbetrag.

Reiserücktrittversicherungen werden oft in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung angeboten. Das ist sinnvoll, weil eine Reiserücktrittsversicherung nur bei Nicht-Antritt der Reise bezahlt. Habt ihr euch aber schon auf den Weg gemacht oder seid bereits im Urlaub, haftet sie in keinem der oben genannten Fälle mehr. Sollte keine Reiseabbruchversicherung enthalten sein, müsst ihr euch überlegen, ob ihr zusätzlich eine abschließt (siehe unten: Reiseabbruchversicherung).

Fazit: Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?


Die Frage Reiseversicherung ja oder nein ist immer auch ein bisschen abhängig von der eigenen Risikobereitschaft. Die einen sichern sich gerne rundherum ab, andere gehen lieber ein größeres Risiko ein und sparen erst einmal das Geld für die Versicherung. Auch der Reisepreis spielt sicher eine Rolle. Gerade bei  teuren Reisen macht eine Reiserücktrittsversicherung Sinn. Auch wenn ihr in einem Jahr sehr viel verreist, kann eine Jahresversicherung, die ja sowieso günstiger ist als Einzelverträge, sinnvoll sein.Eine Reiserücktrittsversicherung muss übrigens innerhalb bestimmter Fristen abgeschlossen werden. Die Fristen sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Bei manchen muss der Abschluss innerhalb einer bestimmten Anzahl an Tage nach der Urlaubsbuchung erfolgen, andere setzen eine bestimmte Frist bis Reiseantritt (meist 30 Tage).


Die Reiseabbruchversicherung

Sobald ihr am Flughafen eingecheckt habt, gilt die Reise als angetreten, auch wenn ihr euer Urlaubsziel noch gar nicht erreicht habt. Versicherungstechnisch ist damit der Geltungsbereich der Reiserücktrittsversicherung beendet und die Reiseabbruchversicherung tritt in Kraft (wenn ihr eine abgeschlossen habt). Die Reiseabbruchversicherung wird oft zusammen mit der Reiserücktrittsversicherung als Kombiversicherung angeboten. Es gibt sie aber auch als Einzelprodukt.

Wann brauche ich eine Reiseabbruchversicherung?

Die Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten, die zusätzlich entstehen, wenn ihr eure Reise frühzeitig abbrechen müsst (z.B. Kosten für Flugumbuchungen) oder die Kosten für einen längeren Aufenthalt bei einer späteren Rückreise (z.B. aufgrund einer Erkrankung). Außerdem werden die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen erstattet (z.B. Gebühren für gebuchte Landausflüge bei einer Kreuzfahrt).

Die Reiseabbruchversicherung tritt in Kraft, wenn die Fortsetzung der Reise unzumutbar ist. In der Regel gelten die gleichen Gründe wie bei der Reiserücktrittsversicherung (Krankheit, Unfall, Tod von Angehörigen oder Mitreisenden, Schäden am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes, ggf. Komplikationen bei der Schwangerschaft). Sie haftet nicht, wenn gebuchte Leistungen teilweise nicht in Anspruch genommen werden, die Reise aber fortgesetzt wird.


Die Auslandskrankenversicherung

Solltet ihr im Urlaub krank werden, können neben den Mehrkosten, die die Reise betreffen, natürlich auch Kosten für Medikamente, eine ärztliche Behandlung oder sogar für einen Krankenhausaufenthalt entstehen. Die können die Reisekosten schnell um ein Vielfaches überschreiten. Weder die Reiserücktrittsversicherung noch die Reiseabbruchversicherung erstatten diese Kosten. Der richtige Krankheitsschutz ist deshalb eine der wichtigsten Dinge, die bei der Reiseplanung bedacht werden müssen. Dabei gibt es Unterschiede bei Reisen innerhalb Deutschlands, innerhalb der Europäischen Union und dem nicht europäischen Ausland.

krank im urlaub

Welche Krankenversicherung greift in welchen Ländern?

Wenn ihr innerhalb Deutschlands verreist, ist die gesetzliche Krankenkasse, bei der ihr sowieso versichert seid, zuständig. Es ist egal, ob ihr an eurem Wohnort oder an einem anderen Ort in Deutschland ärztliche Hilfe in Anspruch nehmt. Denkt allerdings daran, eure Gesundheitskarte mitzunehmen.

Ganz anders sieht es aus, wenn ihr euren Urlaub außerhalb Deutschlands verbringt. In Ländern, die zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören, hat die Gesundheitskarte auch Gültigkeit. Außerdem gibt es Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht,  das den Einsatz der Gesundheitskarte ebenfalls ermöglichen soll.

Allerdings funktioniert das oft nicht so reibungslos wie in Deutschland. Häufig muss die ärztliche Behandlung erst einmal aus eigener Tasche bezahlt werden. Dabei stellen Ärzte oder Krankenhäuser im europäischen Ausland bzw. in den Ländern mit Sozialversicherungsabkommen gerne eine Privatrechnung. Privatrechnungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen jedoch in der Regel nicht oder nur teilweise ersetzt. Medikamente müsst ihr sowieso erst einmal selbst bezahlen.

Reist ihr ins nicht europäische Ausland, dann übernimmt die Krankenkasse überhaupt keine Kosten für ärztliche Behandlungen jeglicher Art. 

Welche Leistungen werden von der Auslandskrankenversicherung übernommen?

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und für Transporte mit einem Krankenwagen im Ausland. Auch die Kosten für Medikamente werden zum Teil erstattet. Ein ganz wesentlicher Punkt bei der Auslandskrankenversicherung ist der Rücktransport. Der sollte in jedem Fall Leistungsbestandteil der Auslandskrankenversicherung sein, da die gesetzlichen Krankenkassen den Rücktransport nie bezahlen, weder im Ausland noch innerhalb der EU. Dabei solltet ihr darauf achten, ob ein „medizinisch sinnvoller und vertretbarer“ Rücktransport oder lediglich ein “medizinisch notwendiger” versichert ist.

Die meisten Auslandskrankenversicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr und decken beliebig viele Reisen während der Laufzeit ab, die nicht länger als 56 Tage dauern. Bei Auslandsaufenthalten ab 57 Tagen muss eine spezielle Auslandskrankenversicherung für Langzeitaufenthalte abgeschlossen werden. Auch bei der Auslandskrankenversicherung gibt es Tarife für Einzelpersonen, für Familien und mit bzw. ohne Selbstbehalt. Die Tarife richten sich auch hier oft nach dem Alter. Senioren zahlen meist einen höheren Tarif, manche Versicherungen haben sogar eine Höchstaltersgrenze.

Fazit: Wann ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?


Die Auslandskrankenversicherung ist mit Sicherheit die wichtigste Reiseversicherung. Die Stornokosten für eine Reise, die ihr dann doch nicht antreten könnt, oder die Kosten, die bei einem frühzeitigen Abbruch entstehen können, sind meistens überschaubar. Die Kosten, die in einem Krankheitsfall entstehen können, sind es hingegen nicht.


Wenn ihr außerhalb des Geltungsbereichs der gesetzlichen Krankenkasse verreist (also ins nicht europäische Ausland), ist eine Auslandskrankenversicherung eigentlich ein Muss, da ihr sonst keinerlei Krankenversicherungsschutz habt. Aber auch wenn ihr innerhalb des Geltungsbereichs der gesetzlichen Krankenkasse bleibt, kann sie sinnvoll sein. Wesentliches Argument ist, wie schon erwähnt, dass ein gegebenenfalls erforderlicher Rücktransport nur selten von einer Krankenkasse bezahlt wird. Diese Kosten werden nur von einer Auslandskrankenversicherung abgedeckt. 



Expertentipps zu Reiseversicherungen: HanseMerkur beantwortet eure Fragen

oliver-kroeterWenn es um Sachen Versicherungsschutz geht, ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG unser langjähriger Partner. Oliver Kröter ist der Geschäftsstellenleiter der Filiale in München, in der Nymphenburger Straße und hat sich bereit erklärt, eure Fragen zu beantworten. Diese konntet ihr über Facebook einreichen und werden nun gesammelt beantwortet. [Mehr Informationen über die Geschäftsstelle in München und der Hanse Merkur]

 

Was muss ich vor Ort tun, wenn ich einen Arzt brauche?

Bei Auftreten eines Schadenfalles im Ausland (zum Beispiel bei einem Unfall oder einer Krankheit) zahlen Sie kleinere Rechnungen bitte selber und reichen diese nachher im Original per Post mit folgenden Unterlagen innerhalb von 3 Jahren (lt. Versicherungsvertragsgesetz) bei der Versicherung ein:

  • Kopie der Buchungsbestätigung/Flugticket des Veranstalters
  •  Kopie des Versicherungsnachweises
  • Zur Überweisung des Erstattungsbetrages ihre Bankverbindun

 Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:

  • Name und Anschrift des Patienten
  • Namen und Anschrift des Behandlers/Arztes
  • Krankheitsbezeichnung
  • Behandlungszeitraum
  • Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses
  • genaue Bezeichnung der ausländischen Währung.

Sollte eine medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport benötigen werden, muss dieser von unseren Spezialisten organisiert werden. Ansprechpartner ist unser weltweiter Notruf-Service . Die genaue Telefonnummer können sie ihren Versicherungsunterlagen entnehmen

Was passiert, wenn ich die Behandlungskosten nicht vorstrecken kann?

Bei stationärer Behandlung oder beim Anfall höherer Rechnungen ist ebenfalls der Notruf-Service für sie da. Hier wird das weitere Vorgehen besprochen.

 Werde ich von der Versicherung auch bei der Suche oder Einschätzung der richtigen Handlungsmethoden unterstützt?

Ja, bei der HanseMerkur gibt es eine Notruf-Service, der ihnen bei Fragen jederzeit behilflich ist. Ihren Ansprechpartner finden sie in ihren Versicherungsunterlagen.

Wann muss ich die Reiseversicherung spätestens abschließen?

Auslandskrankenversicherungen können bis einen Tag vor Antritt und die Reiserücktrittversicherung bis 30 Tage vor Antritt abgeschlossen werden

Greift eine Reiserücktritt-/Reiseabbruchversicherung auch, wenn ich auf Grund von politischen Unruhen nicht in den Urlaub fahren möchte?

Nein, hier greift die Versicherung nicht.

Gilt eine Reiserücktrittversicherung pro Person oder pro Buchung? 

Bei der HanseMerkur können bis zu 6 Personen aus versicherten Gründen ( diese sind in den Bedingungen nachzulesen) zurücktreten, wenn gemeinsam gebucht und versichert wurde.

Reiseversicherungen könnt ihr bei FTI während des Buchungsprozesses aber auch nachträglich hinzubuchen ► Jetzt über die verschiedenen Versicherungs-Angebote informieren!

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