LAGE- in Puerto de la Cruz, ca. 1,5 m zum Strand
- zum Flughafen (TFN) ca. 28 km
- zum Lago Martianez ca. 2 km
AUSSTATTUNG- 31 Zimmer
- Rezeption (24 Stunden), Lifte, WLAN (frei)
- Buffetrestaurant, Themenabende (einmal pro Woche)
- Bars
- 2 Fernsehraum, Spielesalon
STRAND & POOL- am feinsandigen Strand
- Swimmingpool (stundenweise, wetterabhängig)
- 2 Sonnenterrassen, Liegen, Sonnenschirme
VERPFLEGUNG
Halbpension
- Frühstück und Abendessen in Buffetform
- Snacks
- Gegen Gebühr: Getränke
SPORT, WELLNESS & UNTERHALTUNG- Gegen Gebühr: Golfplatz, Wassersport, Reiten, Fahrräder
INFORMATIONEN- Kreditkarten: VISA, MasterCard
- Sprachen: Spanisch, Englisch
- Check-in ab 14.00, Check-out bis 12.00 Uhr
- Landeskategorie 2 Sterne
STANDARDZIMMER- EZ (485), DZ (41)
- ca. 16 m², Balkon
- Doppelbett oder 2 Einzelbetten
- Dusche, WC, Föhn
- SAT-TV, Telefon, WLAN (inklusive), Mietsafe
DREIBETTNZIMMER- (TTT)
- ca. 18 m², Balkon
- Doppelbett oder 2 Einzelbetten
- Dusche, WC, Föhn
- SAT-TV, Telefon, WLAN (inklusive), Mietsafe
Nur-Hotel-Buchungen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
Einreisebestimmungen Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen
Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem bereits ausgestellten
Kinderreisepass bis zum Ablauf dessen Gültigkeit einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die
spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine
Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Januar 2024)
Bitte beachten Sie bei einer Buchung, dass nur die Beschreibung des gebuchten Veranstalters Gültigkeit hat. Die gültige Hotelbeschreibung des Veranstalters finden Sie nach Preisprüfung des jeweiligen Angebotes unter den Hoteldetails.
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