Wer im Urlaub gerne unabhängig ist, bevorzugt das Auto. So kann man entscheiden, wann man wohin fahren möchte, wann man Pause machen will und wann es weitergeht. Zudem ist eine Fahrt mit dem Auto natürlich kostengünstiger, das freut die Urlaubskasse und schafft Spielraum bei der Wahl der passenden Unterkunft. Das gilt auch für eine Reise nach Italien. Und wie überall, gibt es auch hier ein paar Regeln, die man beachten sollte:
Die Autostrada
Wenn ein grünes Schild vor euch auftaucht, heißt das, ihr seid auf der Autobahn. Und die sind in Italien zum großen Teil mautpflichtig. So funktioniert’s: Man zieht zu Beginn der Strecke ein Ticket und muss am Ende bezahlen. Häufig an einem Automaten. Man kann sowohl bar als auch mit der Kreditkarte zahlen.
Das Tempolimit
Auf der Autobahn geht es ruhiger zu als in Deutschland. Es wird weniger gedrängelt und gerast. Das ist unter anderem dem Tempolimit zu verdanken. In Italien beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn 130 km/h. Im Ort darf man, wie bei uns, 50 km/h fahren, außerorts 90 km/h.
Verkehr im Ort
Zu einer Herausforderung kann der Kreisverkehr werden. Es gibt kaum Regeln und man sollte die richtige Mischung finden aus „Ich fahr jetzt“ und „Oh, den warte ich lieber noch ab“. Bitte auch auf Roller- und Motorradfahrer achten, die sich teilweise tollkühn ihren Weg bahnen.
Die Parkplatzsituation ist folgendermaßen geregelt: Häufig sind kostenfreie Parkplätzein der Stadt mit weißen Linien gekennzeichnet, gelbe Markierungen heißen: Reserviert für Anwohner, Taxis etc. Blaue Markierungen bedeuten, dass man hier kostenpflichtig parken kann.
Wer falsch parkt, muss mit einer Geldstrafe von ca. 30 Euro rechnen.
Weitere Tipps von uns
Das Tragen einer Warnweste bei einer Panne ist Pflicht!
Tagsüber muss man mit Abblend- oder Tagfahrlicht fahren.
Haltet euch an das Tempolimit, sonst kann es teuer werden. Die Strafen für Verkehrsdelikte sind wesentlich höher als in Deutschland.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Achtung: Wenn ihr mit über 1,5 Promille hinter dem Steuer erwischt werdet, kann, laut ADAC, euer Auto zwangsversteigert werden!
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