Zoll-Ausgang am Flughafen

Diese Waren dürft ihr zollfrei aus dem Urlaub mitbringen: Alle Regeln im Überblick

Wer kennt das nicht- Ihr packt für den Rückflug und stellt euch plötzlich die Frage, ob ihr das alles auch legal nach Deutschland mitnehmen dürft. Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, lest euch diesen Beitrag durch. Hier erfahrt ihr alles über die geltenden Zollbestimmungen für eure Rückreise nach Deutschland – noch dazu ganz ohne Beamtendeutsch. Ob ihr aus Nicht-EU-Ländern oder aus dem Schengen-Raum zurückkommt: die passenden Zollbestimmungen stehen gleich hier.



Zollbestimmungen für die Rückreise nach Deutschland aus einem EU-Mitgliedsstaat

Als EU-Bürger habt ihr innerhalb der Europäischen Union das Recht auf Freizügigkeit. Dazu gehört zum Beispiel das „grenzenlose Reisen“. Das bedeutet unter anderen, dass ihr Waren für euren eigenen Bedarf aus einem anderen EU-Land zollfrei nach Deutschland einführen dürft. Allerdings gilt das nicht für alle Waren. Für Genussmittel wie Tabakwaren, alkoholische Getränke und Kaffee sind Höchstmengen festgelegt. Diese sind unter anderem nötig, da ansonsten das Kriterium “eigener Bedarf” schwer zu definieren ist. Die Verbrauchsteuer ist EU-weit einheitlich. 

Ihr dürft allerdings auch mehr als die Freigrenze mitbringen. Wenn ihr die Richtwerte überschreitet, gehen die Beamten beim Zoll davon aus, dass ihr die Sachen nicht nur für den Eigenbedarf einführt. In diesem Fall müsst ihr die Waren beim Deutschen Zoll deklarieren und verzollen. 

Hier eine Übersicht über die erlaubten Höchstmengen an Genussmitteln innerhalb der EU

Zigarettenschachtel

Tabakwaren – Richtmengen innerhalb der EU

  • 800 Stück Zigaretten 
  • 400 Stück Zigarillos 
  • 200 Stück Zigarren 
  • 1 Kilogramm Rauchtabak 

Alkoholische Getränke -Richtmengen innerhalb der EU

  • 10 Liter Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka)
  • 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)
  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala)
  • 60 Liter Schaumwein 
  • 110 Liter Bier

Wichtig: Das gilt nur für Waren, die in eurem Urlaubsland ordnungsgemäß versteuert wurden. Also nur für abgepackten Kaffee, Getränke in verschlossenen Flaschen und Zigarettenschachteln etc. mit Steuerbanderole. 

Bei der Einfuhr von Gegenständen gibt es ein paar weitere Einschränkungen, die ihr kennen solltet. Eine vollständige und aktuelle Übersicht über alle Regelungen, findet ihr auf der Seite des Zoll

1) Bestimmungen zu Arzneimitteln bei der Rückreise aus einem EU-Land nach Deutschland

Wenn ihr in einem EU-Land Urlaub gemacht habt, dürft ihr bei eurer Wiedereinreise nach Deutschland Medikamente mitbringen, die euren persönlichen Bedarf abdecken. Genauer gesagt geht es um die Menge an Arzneimitteln, die für einen Zeitraum von 3 Monaten ausreichen. Und noch genauer: Als Grundlage zur Errechnung der Menge für 3 Monate gilt die Dosierungsempfehlung auf der Packung. 

Dabei ist es egal, ob ihr die Medikamente schon aus Deutschland mitgebracht hattet oder ob ihr sie in eurem Urlaubsland gekauft habt. Es ist auch nicht wichtig, ob die Arzneimittel in Deutschland registriert oder zugelassen sind. Falls ihr die günstigeren Medikamenten-Preise in manchen EU-Ländern ausnutzen möchtet: Haltet euch sicherheitshalber an nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten könnte es sein, dass ihr ein entsprechendes Formular von eurem Hausarzt vorlegen müsst. 

Tipp: Nahrungsergänzungsmittel werden vom Zoll oft wie Medikamente behandelt – bringt also nur so viel von jeder Sorte mit, dass euer Bedarf für 3 Monate abgedeckt ist. 

Absolutes NO-GO ist die Einfuhr von: 

  • Nahrungsergänzungsmitteln mit Inhaltsstoffen, die unter das Doping-Gesetz fallen
  • sogenannten „Plagiaten“ – gefälschten Arzneimitteln
  • Präparaten mit Inhaltsstoffen, die unter das Artenschutzgesetz fallen

Wenn ihr Pech habt, werdet ihr dafür angeklagt. Und dann gilt der Grundsatz: „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“. Also schaut euch genau an, was ihr auf eurer Rückreise an Arzneimitteln nach Deutschland mitnehmt – und lasst im Zweifelsfall die Medikamente lieber in ihrem Ursprungsland. 

EU-Zollbestimmungen für Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen 

Wenn ihr wegen chronischer Schmerzen Medikamente nehmen müsst, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, solltet ihr das bei eurer Rückreise am Deutschen Zoll sofort deklarieren. Je nachdem, ob ihr in einem Schengen-Land oder einem anderen Land der EU Urlaub gemacht habt, verlangen die Beamten dann von euch verschiedene Bescheinigungen. Euer Arzt kennt sich mit den einzelnen Bestimmungen aus: Benachrichtigt ihn, wenn ihr eine Reise plant. 

2) Wie viel Bargeld oder Barmittel darf ich aus EU-Ländern nach Deutschland mitnehmen?

… eure reiche Tante in Spanien ist gestorben. Nach ihrer Beerdigung eröffnet euch der Notar, dass ihr ein Drittel vom Inhalt ihres Sparstrumpfs unter der Matratze erbt. Der Strumpf wird geleert, der Inhalt geteilt und auf einmal habt ihr eine Unmenge an Bargeld in der Tasche. Dürft ihr das jetzt „einfach so“ nach Deutschland mitnehmen? 

touristensteuer

Hier gilt: Bei der Einreise nach Deutschland aus anderen EU-Staaten müssen Bargeld und andere Zahlungsmittel – sogenannte Barmittel – auf Befragen der Zollbeamten mündlich angezeigt werden. Ihr seid verpflichtet, auf Nachfrage Art und Wert eurer Barmittel anzugeben. Über die Herkunft und den Verwendungszweck in Deutschland müsst ihr auch Auskunft geben. Barmittel im Wert von über 10.000 € solltet ihr unaufgefordert schriftlich deklarieren. 

Was genau bedeutet „Barmittel“ oder „gleichgestellte Zahlungsmittel“? 

  • gültige Banknoten und Münzen
  • ungültige Banknoten und Münzen, die man umtauschen kann
  • Aktien
  • Schecks
  • Reiseschecks
  • Wechsel
  • Sparbücher
  • Edelmetalle oder Edelsteine
  • elektronische Zahlungsmittel

3) Antiquitäten und Kunstgegenstände: Zollbestimmungen zu Kulturgütern

Vielleicht erzählt euch in eurem Urlaubsland der Inhaber eines Ladens, dass er den Armreif, den ihr gerade anschaut, auch im Original hätte. „Antika, Antika…“ Lasst es bleiben! Ihr könnt zu 98 % davon ausgehen, dass die angebotene Antiquität eine Fälschung ist. Und das wäre noch das kleinere Übel. Wenn ihr nämlich Antiquitäten oder Kunstgegenstände nach Deutschland mitbringt, ohne sie zu deklarieren, macht ihr euch strafbar. Falls ihr mit illegalem „Kulturgut“ bei der Ausreise aus eurem Urlaubsland erwischt werdet, müsst ihr sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. 

Ihr findet euer antikes Souvenir aber so toll, dass ihr auch zu ein paar Behördengängen bereit seid, um es legal nach Hause mitzunehmen? Zuerst braucht ihr dazu in jedem Fall eine ordnungsgemäße Quittung mit ausgewiesener Steuer für den Kauf eurer Antiquität. Da es verboten ist, echte Antiquitäten zu verkaufen, dürfte das schwierig werden. Anschließend müsst ihr austüfteln, wo man in eurem Urlaubsland eine Ausfuhrgenehmigung für Antiquitäten bekommt. 

Falls ihr tatsächlich eine Ausfuhrgenehmigung für eine echte Antiquität bekommen solltet, müsst ihr deren Einfuhr nach Deutschland an der Grenze deklarieren. Die Einfuhrgenehmigung wird nur erteilt, wenn der Herkunftstaat eine Erlaubnis zur Ausfuhr erteilt hat. 

Warum das alles so kompliziert ist? Viele Länder haben bei Kriegen oder durch Kunstraub wertvolle Zeugnisse ihrer Kultur verloren. Durch das UNESCO-Übereinkommen von 1970 soll der illegale Handel mit Kunstgegenständen und Antiquitäten verhindert werden. 

Zollbestimmungen zur Rückreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land

Wenn ihr aus eurem Urlaub in einem Land außerhalb der Europäischen Union nach Hause kommt, sind die Zollbestimmungen deutlich strenger. Das fängt schon mit den Richtwerten zur zollfreien Einfuhr von Genussmitteln an. Reisende über 17 Jahren dürfen bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land folgende Genussmittel zollfreimitbringen: 

Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
  • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent

oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und

  • 4 Liter nicht schäumende Weine und
  • 16 Liter Bier
  • Arzneimittel die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge

[otw_shortcode_info_box border_type=”bordered” border_style=”bordered”]Was passiert, wenn ich die Freimenge überschreite? Wenn ihr diese Mengen überschreitet, werden Einfuhragaben fällig. Die Höhe ist abhängig von dem Wert der Ware. Daher müsst ihr unbedingt den Kaufbeleg aufheben ansonsten wird der Wert von der Zollstelle ermittelt bzw im Zweifel geschätzt. Bis zu einem Warenwert von 700 € gibt es Pauschbeträge, die anfallen und meist auch unter dem echten Wert liegen.  Der pauschalisierte Abgabesatz beträgt 17,5%. Es  gibt natürlich auch Ausnahmen. Solltet ihr über den Landweg einreisen, könnt ihr eure Waren bei der Bundespolizei anmelden. Mehr Infos gibt es bei Zoll: [/otw_shortcode_info_box]

Wie viele andere Waren darf ich bei der Rückreise aus einem Nicht-EU-Land mitbringen? 

Bei Flug- oder Seereisen in ein Land außerhalb der Europäischen Union dürft ihr Waren im Wert von insgesamt 475 € pro Person nach Deutschland mitbringen. Für Reisen per Bus, Bahn oder Kraftfahrzeug liegt die Freigrenze bei 300 €. Bei Reisenden, die jünger als 16 Jahre sind, liegt die Grenze bei einem Warenwert von 175 €. 

Achtung: Der zollfreie Warenwert bezieht sich auch auf die Genussmittel aus der Tabelle. Er gilt also für den Gesamtwert von Genussmitteln und sonstigen Waren. 

Möchtet Ihr vermeiden, dass ein Zollbeamter bei eurer Wiedereinreise nach Deutschland glaubt, ihr hättet euren neuen Laptop im Urlaub gekauft? Das ist ganz einfach. Geht bei eurer Ausreise zum Zollbüro und zeigt dort die Wertgegenstände vor, die ihr mitnehmen möchtet. Ihr bekommt dann problemlos eine sogenannte „Nämlichkeitsbescheinigung“. Sie bestätigt, dass die aufgeführten (nämlichen) Waren schon vor eurer Ausreise in eurem Besitz waren. 

1) Welche Waren darf ich in keinem Fall aus einem Urlaubsland außerhalb der EU mitbringen

Alles, was ihr über die Regelungen zu Antiquitäten und anderen Kulturgütern bei Reisen innerhalb der EU gelesen habt, gilt natürlich auch für Reisen außerhalb der EU. Die Vorschriften bestehen für sämtliche Mitgliedsländer der UNESCO. Für Syrien und den Irak wurden zusätzliche Verordnungen erlassen. 

Durchgangsverbot Flughafen

Hier eine Liste von Dingen, die ihr nicht nach Deutschland mitbringen dürft: 

  • Antiquitäten
  • Nicht jugendfreie Feuerwerkskörper
  • Messer mit einer mehr als 8,5 cm langen Klinge
  • Messer mit einer zweiseitig geschliffenen Klinge
  • Souvenirs aus Elfenbein oder Elefantenleder
  • Pelzmäntel und Felle von exotischen Tieren und Wildkatzen
  • Produkte, die von Affen stammen (z.B. Bushmeat)
  • Ausgestopfte Vögel
  • Produkte aus Kaiman- oder Schlangenleder
  • Produkte aus Schildpatt und Meeresschildkröten
  • Orchideen, Tillandsien und Kakteen
  • Produkte aus/und Muschel- sowie Schneckenschalen
  • Kartoffeln
  • Weinreben und -blätter
  • Erde oder Pflanzsubstrat

Manche Punkte der Liste kommen euch vielleicht seltsam vor. Messer ok, Artenschutz auch – aber wieso dürft ihr zum Beispiel keine Kartoffeln aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland mitbringen? Des Rätsels Lösung: Bei den letzten 3 Punkten der Liste geht es darum, keine Pflanzenkrankheiten zu importieren. 

2) Waren, die ihr aus Nicht-EU-Ländern nur eingeschränkt nach Deutschland mitbringen dürft 

Aus tierseuchenrechtlichen Gründen unterliegt die Einfuhr von Produkten tierischer Herkunft aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland starken Beschränkungen. Ihr dürft aber die unten stehenden Produkte in den angegebenen Mengen nach Deutschland mitbringen: 

  • bis zu 2 kg Säuglingsnahrung in ungeöffneter Originalverpackung
  • bis zu 2 kg medizinische Spezialnahrung in ungeöffneter Originalverpackung
  • bis zu 2 kg Honig oder andere tierische Erzeugnisse außer Milchprodukte, Eier und Fleisch
  • bis zu 2 kg Nahrungsmittel mit geringem Milchgehalt wie z.B. Schokolade
  • bis zu 20 kg Fisch oder Meeresfrüchte

Kaviar vom Stör dürft ihr aus Artenschutzgründen nur in Mengen von 125 Gramm pro Person nach Deutschland mitnehmen.

Folgende Souvenirs dürft ihr ausnahmsweise in der angegebenen Menge aus einem Nicht-EU-Land nach Hause mitbringen: 

  • bis zu 4 Produkte aus Krokodilleder
  • bis zu 3 Schalen von Riesenmuscheln
  • bis zu 4 getrocknete Seepferdchen
  • bis zu 3 Gehäuse der Fechterschnecke
  • bis zu 3 Regenstöcke aus Kaktus
  • bis zu 1 kg Holzspäne von Adlerholz
  • bis zu 2 Sets von Perlen oder Gebetsperlen oder
  • bis zu 2 Perlenketten oder -armbänder

3) Marken- und Produktpiraterie

Wer kennt nicht die preisgünstigen Fake-Markenartikel? In vielen Ländern werden auf Märkten oft Billigprodukte verkauft, die an unübersehbarer Stelle mit einem der renommierten Label verziert sind. Wenn der Markenname der tollen Klamotte dann auch noch falsch geschrieben wurde, wird das Teil zum Must-Have. Noch dazu sind solche Pseudo-Markenartikel gern gesehene Mitbringsel. 

Also fragt ihr euch, ob ihr diese Fälschungen nach Deutschland mitnehmen dürft. Es ist kaum zu glauben – aber wenn ihr nur Artikel in einer Menge mitbringt, die eindeutig auf privaten Gebrauch schließen lässt, kommt ihr damit am Deutschen Zoll durch. Natürlich müsst ihr dabei auch den erlaubten Gesamtwert eurer eingeführten Waren berücksichtigen. Solange ihr sie nicht verkaufen wollt, ist der Besitz einiger Fakes völlig legal. 

4) Wie viel Bargeld oder Barmittel darf ich aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland mitnehmen

Eure reiche Tante in Amerika ist gestorben… Ok, lassen wir das. Falls ihr wirklich auf eurer Rückreise von Dubai noch Barmittel in Höhe von 10.000 € oder mehr übrig habt, müsst ihr diese bei eurer Einreise nach Deutschland bei der zuständigen Zollstelle schriftlich deklarieren. Aber ehrlich gesagt: Wer nach einer Shopping-Tour in den Emiraten noch 10.000 € einstecken hat, reist wahrscheinlich per Privatjet und hat Personal, das ihm die lästigen Zollformalitäten abnimmt. 

Trotzdem gut zu wissen: Die Bestimmungen in Bezug auf mitgeführte Zahlungsmittel bei der Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Land sind dieselben wie bei der Einreise nach Deutschland aus einem EU-Land. Im Abschnitt 2 – „Wie viel Bargeld oder Barmittel darf ich aus EU-Ländern nach Deutschland mitnehmen?“ – findet ihr eine ausführliche Beschreibung der aktuell gültigen Regelungen. Außerdem gibt es dort eine Auflistung aller Zahlungsmittel, die als Barmittel oder gleichgestellete Zahlungsmittel gelten. 

Übrigens: Beim Deutschen Zoll fallen Schmuckstücke aus Edelmetall und/oder Edelsteinen nicht in die Kategorie „Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel“. In Dubai und anderen Metropolen der Arabischen Emirate wird Goldschmuck zum Kilopreis verkauft. Falls eure reiche Tante in Dubai gestorben ist und euch etwas mehr als 9.999 € Barmittel hinterlassen hat, könnt ihr der Einfachheit halber bis zu 475 € in Goldschmuck investieren. So dürft ihr einfach am Zoll vorbeispazieren und müsst nur auf Verlangen der Beamten eure Finanzen offenlegen. 

5) Bestimmungen zu Arzneimitteln bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland

Reiseapotheke

Im Großen und Ganzen gelten bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union dieselben Vorschriften wie in Absatz 1: „Bestimmungen zu Arzneimitteln bei der Rückreise aus einem EU-Land nach Deutschland“. 

Falls ihr aber Medikamente einnehmen müsst, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, müsst ihr unter Umständen mehr Atteste und Beglaubigungen vorlegen als innerhalb der EU. Setzt euch also vor einer Reise in Länder außerhalb der EU unbedingt mit eurem behandelnden Arzt in Verbindung. Je nach Urlaubsland gibt es besondere Regeln zur Rückreise nach Deutschland für mitgeführte Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. 

Bestimmungen zur Einfuhr von Textilien aus einem Land außerhalb der EU

Für manche Länder außerhalb der EU gibt es Einfuhrbeschränkungen bei bestimmten Textilien. Trotzdem würde euch kein deutscher Zollbeamter in den Kerker werfen, weil ihr 2 T-Shirts und eine Lederjacke aus einem Land mitgebracht habt, das momentan von einem Handelsembargo belegt worden ist. 

Niemand erwartet von euch als Urlaubern, dass ihr sämtliche internationalen Handelsbestimmungen im Kopf habt. Im schlimmsten Fall könnte eure Ware beschlagnahmt werden oder ihr müsstet den Zoll dafür bezahlen. Aber wenn ihr dieses Jahr nicht gerade in Nord-Korea Urlaub machen wollt, könnt ihr diesen Abschnitt außen vor lassen. Momentan gibt es von deutscher Seite aus keinerlei Einfuhrbeschränkungen für Textilien – bis auf bestimmte Waren aus Nord-Korea.

[otw_shortcode_info_box border_type=”bordered” border_style=”bordered”]werden euch die aktuellen Bestimmungen konkret angezeigt und mögliche Kosten berechnet. Einmal heruntergeladen funktioniert sie sogar offline. Jetzt mehr erfahren[/otw_shortcode_info_box]

Gebiete mit Sonderregelungen: Kanarische Inseln, der Berg Athos und Co.

Einige Gebiete gehören zwar zum Staatsgebiet eines EU-Staates, jedoch nicht zum Zollgebiet der EU. Es gelten die gleichen Bestimmungen, wie bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU Staat. Lediglich die Besteuerung bei Überschreitung ist eine andere. 

  • Büsingen
  • Helgoland
  • die Inselgruppe Färöer
  • Grönland
  • Saint Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Saint-Barthélemy
  • Livigno und Campione d’Italia sowie der zu Italien gehörende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio
  • Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten
  • Ceuta und Melilla und
  • der nördliche (türkische) Teil Zyperns, in dem die Regierung Zyperns keine tatsächliche Kontrolle ausübt
  • Gibraltar

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Handgepäck


 

Stand: Juli 2018. Alle Angaben ohne Gewähr. Genauere & aktuelle Informationen bekommt ihr auf der Seite des Zolls. 

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