Frau entspannt mit ihrem Handy am Strand in der Türkei

Roaminggebühren: Was ihr beim Surfen & Telefonieren im Urlaub beachten solltet

Sobald Urlauber ihr Urlaubsdomizil im Ausland wohlbehalten erreicht haben, gehört es für die meisten einfach dazu, kurz bei ihrer Familie anzurufen. Schließlich sollen die Liebsten daheim wissen, dass es einem gut geht.  Und auch sonst möchte niemand auf das Telefonieren und Surfen im Internet während des Urlaubs verzichten. Leider waren diese „Gewohnheiten“ in der Vergangenheit nicht ganz preisgünstig. Glücklicherweise hat sich das seit dem 15. Juni 2017 geändert, denn seit diesem Tag gilt innerhalb der Europäischen Union der Grundsatz „roam like at home“. Im Klartext bedeutet es, dass die Mobilfunkanbieter im EU-Ausland keine Roamingaufschläge mehr kassieren dürfen. Somit könnt ihr innerhalb der EU euer Smartphone wie gewohnt nutzen, ohne zusätzliche Handykosten fürchten zu müssen. Aber Achtung: ein paar Ausnahmen gibt es doch! 
 
[otw_shortcode_info_box border_type=”bordered” border_style=”bordered”]Was ist Roaming überhaupt?
Das Wort Roaming kommt aus dem Englischen und kann mit „unterwegs sein“ oder „herumwandern“ übersetzt werden. Wer im Ausland mit seinem Mobiltelefon im Internet surft oder telefoniert, nutzt automatisch das Netz eines anderen Anbieters. Dass dieser für seinen Service bezahlt werden möchte, versteht sich sicherlich von selbst. Deshalb berechnen die Provider sogenannten Roaminggebühren, da ihr das Netz mit einem ausländischen Handyvertrag nutzt. Bis vor einigen Jahren war dies ein sehr kostspieliges Vergnügen, da selbst sehr kurze Telefongespräche mehrere Euro kosten konnten. [/otw_shortcode_info_box]

“Roam like at home”: Die aktuelle Roaming – Regelung

Seit dem 15. Juni 2017 gilt europaweit das Prinzip „roam like at home“. Das bedeutet: In sämtlichen Mitgliedstaaten der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island könnt ihr zu den Konditionen eures Inlandstarifes SMS versenden, telefonieren und dein mobiles Datenvolumen nutzen. Dabei gelten die Konditionen sowohl für Prepaidkartennutzer, als auch für Mobilfunkkunden mit klassischem Vertrag. Zudem könnt ihr im europäischen Ausland auf eure Inklusiveinheiten wie gewohnt ohne Zusatzkosten zugreifen. Weiterhin nehmt ihr euer mobiles Datenvolumen automatisch mit. Ist das Volumen während des Urlaubes aufgebraucht, hat dies die gleichen Konsequenzen wie in Deutschland. Allerdings sollten Vielsurfer aufpassen: Wer über eine Highspeed-Flatrate ohne jegliche Volumenbegrenzung verfügt, für den könnte irgendwann Schluss mit dem kostenfreien Surfen sein. Denn den Mobilfunkanbietern ist es gestattet, eine Höchstgrenze festzulegen. Verbraucht ihr darüber hinaus weiteres Datenvolumen, müsst ihr dies extra zahlen. Jedoch muss euch der Provider vorher mitteilen, ob es eine derartige Höchstgrenze gibt. Aber auch Kunden ohne Datenflatrate werden mit der neuen Regelung geschützt. Solltet ihr beim Surfen am Pool die Zeit aus den Augen verlieren, werdet ihr von eurem Anbieter gewarnt, sobald ihr eine Kostensumme von knapp 50 Euro erreicht habt. Steigen die Ausgaben weiter auf fast 60 Euro, wird die Verbindung automatisch gekappt. Jedoch können Handynutzer bereits im Vorfeld niedrigere oder höhere Grenzwerte festlegen oder die Sperre aktiv aufheben. 

Darauf müsst ihr achten: 

  • Datenroaming muss in den Einstellungen aktiviert werden
  • Es muss ein ausländisches Mobilfunknetz ausgewählt werden, sofern nicht automatische Netzwahl eingestellt ist
  • Achtung: Fair-Use-Regelung

Obwohl ihr euren Handytarif im EU-Ausland wie gewohnt verwenden könnt, gibt es auch hier Grenzen. Diese sind in der sogenannten Fair-Use-Regelung verankert. Sie soll vor allem verhindern, dass Sparfüchse sehr günstige Handyverträge im Ausland abschließen und diese dann dauerhaft in ihrem Heimatland nutzen. Damit ihr euch das Ganze besser vorstellen könnt, hilft sicherlich dieses Beispiel: 

Wenn ihr eine polnische SIM-Karte erwerbt, euch aber innerhalb von vier Monaten überwiegend in Deutschland aufhaltet und hier euer Smartphone nutzt, könnt ihr von eurem Mobilfunkanbieter verwarnt werden. Solltet ihr dann keine plausible Erklärung für das Nutzungsverhalten parat haben, drohen euch zukünftig Aufschläge. Allerdings sind diese gedeckelt und dürfen nicht rückwirkend erhoben werden. 

Was passiert mit eurem alten Roaming-Vertrag?

Da die Provider durch die Gesetzgebung dazu verpflichtet waren, alle Verträge bis zum 15. Juni 2017 entsprechend umzustellen, müsst ihr selbst nicht aktiv werden. Allerdings kann eine kurze Nachfrage, ob die Umstellung auch voll umfänglich erfolgte, nicht schaden. Falls ihr vor dieser Zeit eine zusätzliche Roaming-Flat vereinbart hast, verliert diese im europäischen Ausland ihre Gültigkeit. Plant ihr jedoch einen Urlaub außerhalb der EU, solltet ihr euch bei eurem Anbieter informieren, ob die Roaming-Flat weiterhin zu den vereinbarten Konditionen genutzt werden kann. 

Achtung Kostenfalle: Hier müsst ihr weiterhin aufpassen

handyverbot

  • Wer nun denkt, dass Telefongespräche aus Deutschland ins europäische Ausland dank der wegfallenden Roaminggebühren automatisch günstiger werden, der irrt. Leider kosten diese noch genau so viel wie vorher.
  • Darüber hinaus ist insbesondere auf Kreuzfahrtschiffen sowie in Flugzeugen äußerste Vorsicht geboten. Für das Surfen, SMS schreiben und Telefonieren auf hoher See oder an Bord eines Fliegers fallen in der Regel höhere Kosten als beim herkömmlichen Roaming an. Denn hier telefonierst du nicht mithilfe der landbasierten Mobilfunknetze, sondern mittels Satellitenverbindungen. Deshalb ist es aus finanzieller Sicht sinnvoll, wenn du mit deinem Telefonat wartest, bis der nächste Hafen oder Zielort erreicht ist. Weiterhin solltest du während des Fluges oder der Überfahrt das Roaming ausschalten und eventuell den Flugmodus aktivieren.