Einreisebestimmungen für die Schweiz

Ihr wollt in die Schweiz? Dann nichts wie los! Aber vergesst nicht, dass die Schweiz nicht zur EU gehört. Manche Einreisebestimmungen sind dort anders als in unseren übrigen Nachbarländern. Aber keine Bange: Es geht nur um Kleinigkeiten. Trotzdem solltet ihr die Vorschriften kennen, damit ihr nicht etwa vom Zoll zur Kasse gebeten werdet.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Flagge SchweizDeutsche Staatsangehörige dürfen sowohl mit dem Personalausweis als auch mit dem Reisepass in die Schweiz einreisen. Kinder brauchen einen Kinderausweis mit Lichtbild. Seit 2012 sind Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils nicht mehr gültig. Und wenn wir schon bei „Gültigkeit“ sind: Die Grenzbeamten akzeptieren eure Ausweise auch noch bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeitsdauer. Sollten sie zumindest, laut Rechtslage.  Das einfachste ist aber dennoch, wenn ihr vor eurer Abreise kurz nachseht, bis wann euer Ausweis noch gilt. Falls ihr aus irgendwelchen Gründen momentan nur einen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass besitzt, könnt ihr trotzdem in die Schweiz einreisen. Der vorläufige Reisepass kann dabei ebenfalls bis zu einem Jahr abgelaufen sein. Für den vorläufigen Personalausweis gilt diese Regelung nicht. 

Einreise per Flieger, Bahn oder Pkw

Am schnellsten und bequemsten erreicht ihr die Schweiz mit dem Flugzeug – außer ihr wohnt in Süddeutschland. Für die meisten Deutschen ist aber der Flug die praktischste und kostengünstigste Lösung. Bei eurer Ankunft im Schweizer Flughafen trefft ihr auf rot und grün markierte Ausgänge. Wenn ihr nichts zu verzollen habt, nehmt ihr den grünen Ausgang. Wer etwas deklarieren möchte oder zollpflichtige Waren dabei hat, kommt über den roten Gang zum Zoll.

Im Zug erfolgt die Grenzkontrolle durch zusteigende Grenzbeamte. Eine Fahrt mit der Bahn ist natürlich zeitintensiver und meistens auch teurer als ein Flug. Wenn ihr nicht allzu weit von der Schweizer Grenze entfernt wohnt, kann es aber trotzdem eine lohnende Option sein.

Falls ihr mit eurem eigenen Pkw in die Schweiz reisen möchtet, braucht ihr eine Vignette. Das ist ein Aufkleber für die Windschutzscheibe, der belegt, dass ihr die Gebühr für die Nutzung der Schweizer Autobahnen bezahlt habt. Die Vignette erhaltet ihr problemlos an Verkaufsstellen direkt vor der Grenze.

Welche Papiere braucht ihr an der Grenze zur Schweiz?

In jedem Fall benötigt ihr eure Reisedokumente: Pass, Personalausweis oder Kinderausweis. Wer sein Haustier dabei hat, sollte unaufgefordert den EU-Heimtierausweis vorzeigen. Autofahrer brauchen zusätzlich eine Vignette (siehe oben).

Zollvorschriften für die Schweiz

Wenn ihr über 17 Jahre alt seid, dürft ihr pro Tag entweder einen Liter Spirituosen über 18% oder fünf Liter unter 18% Alkoholgehalt zollfrei in die Schweiz einführen. Was Tabakwaren angeht, könnt ihr 250 Zigaretten, ebenso viele Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak dabei haben, ohne sie verzollen zu müssen. Und jetzt aufpassen! Ihr dürft nur bestimmte Mengen an Fleisch/Wurstwaren, Butter/Rahm und Öl/Bratfett zollfrei in die Schweiz mitnehmen. Bei Fleisch und Butter liegt die Höchstmenge pro Tag und Erwachsenem bei einem Kilo. An Öl oder Bratfett könnt ihr bis zu fünf Kilo pro Tag mitbringen. Und hier noch für Autofahrer: Außer dem Treibstoff im Tank eures Autos dürft ihr noch weitere 25 Liter in einem Reservekanister zollfrei einführen. Ansonsten gilt, dass ihr andere Waren bis zum Wert von 300 CHF für euren persönlichen Gebrauch oder als Geschenk zollfrei mitbringen könnt. Persönliche Gebrauchsgegenstände wie Handy oder Laptop, Sportgeräte, angebrochene Kosmetikartikel und Bekleidung in normalem Umfang fallen nicht unter die Zollvorschriften.

Mit Hund und Katz in die Schweiz

Bei der Einreise mit Haustieren in die Schweiz gibt es keinerlei Probleme. Auch wenn die Schweiz nicht zur EU zählt, gelten hier die selben Einreisebestimmungen wie bei uns. Euer Haustier braucht einen Mikrochip oder eine Tätowierung und den üblichen EU-Heimtierausweis, in dem alle wichtigen Daten zu eurem Vierbeiner aufgelistet sind. Die Tollwutimpfung sollte mindestens drei Wochen alt sein und nicht länger als 11 Monate zurückliegen. 

Medizinische Hinweise

Für eine Reise in die Schweiz benötigt ihr keine speziellen Impfungen. Achtet aber darauf, dass alle eure üblichen Schutzimpfungen auf dem neuesten Stand sind. Bei Staatsangehörigen der EU wird die Europäische Krankenversicherungskarte – EHIC – akzeptiert, die Kostenrückerstattung und medizinische Versorgung im Krankheitsfall regelt. Es ist aber günstig, wenn ihr eine zusätzliche Reiseversicherung abschließt, die beispielsweise für einen eventuell notwendigen Rücktransport nach Deutschland aufkommt.

Was tun beim Verlust eurer Reisedokumente?

Blaulicht PolizeiEinfach cool bleiben! In der Schweiz wird das problemlos geregelt. Um für solche Fälle optimal ausgerüstet zu sein, solltet ihr auf Reisen immer Kopien eurer Ausweispapiere mitnehmen und getrennt von den Originalen aufbewahren. Als Erstes geht ihr zur nächsten Polizeiwache und macht eine Verlustmeldung – oder auch eine Diebstahlsanzeige. Dort bekommt ihr ein Protokoll eurer Anzeige, mit dem ihr zur Botschaft geht. Einen Passersatz gibt es auch bei den deutschen Honorarkonsulaten in Basel, Zürich, Lugano oder Genf. Unterwegs besorgt ihr euch noch Passfotos und dann könnt ihr direkt einen vorläufigen Ersatzausweis beantragen. Achtung: Das gilt nur für Reisepässe. Wer seinen Personalausweis verloren hat, bekommt seinen Ersatzausweis ausschließlich von den Heimatbehörden. Also reist sicherheitshalber lieber mit eurem Reisepass.

Hier die Kontaktdaten der deutschen Botschaft:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Willadingweg 83
3006 Bern
Tel.: +41 31 35941

http://www.bern.diplo.de/passstelle

Alle Angaben ohne Gewähr.
Stand August 2017